Persöhliche Empfehumgen von Dorfbewohner *unbezahlte Werbung
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*Was bedeutet ‚unbezahlte Werbung‘?
Der Gesetzgeber verlangt, dass nur solche Beiträge als Werbung zu kennzeichnen sind, für die es eine direkte Gegenleistung gibt
Dies bedeutet im Umkehrschluss: Empfehlungen ohne eine Gegenleistung müssen nicht als Werbung gekennzeichnet werden.
Für diese Klarheit hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erst 2021 gesorgt.
Zuvor haben Blogger und Influencer unbeauftragte Empfehlungen als ‚unbezahlte Werbung‘ gekennzeichnet, um mutmaßliche Abmahnungen zu vermeiden.
Auch heute noch signalisieren einige Blogger ihren Leserinnen und Lesern mit der Kennzeichnung ‚unbezahlte Werbung‘,
dass eine Empfehlung aus persönlicher Motivation ohne kommerzielle Absicht erfolgt.